Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot für Sie oder Ihre Angehörigen, wenn der notwendige Pflegebedarf vorrübergehend häuslich nicht erbracht oder sichergestellt werden kann. Dies ist oft nach vorangegangenem Krankenhausaufenthalt der Fall, wenn die pflegebedürftige Person krankheitsbedingt noch nicht alleine leben kann und zu Hause niemand ist, der die Pflege übernehmen kann. Manchmal muss auch vorübergehend Zeit überbrückt werden, wenn ein langfristiger Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung geplant ist oder ein ambulanter Pflegedienst noch organisiert werden muss. Unsere Plätze stehen selbstverständlich auch zur Verfügung, wenn die pflegende Person selbst erkrankt, im Urlaub oder verhindert ist.
In solchen Situationen sind Sie in unserer Kurzzeitpflege gut aufgehoben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder helfen Ihnen, diese schnell zurückzugewinnen. Dafür stimmen wir uns in allen Belangen mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen oder Bezugspersonen ab. Wir bieten 14 Bewohnerinnen und Bewohnern die Unterbringung mit einer grundpflegerischen und medizinischen Behandlungspflege. Die Kurzzeitpflege kann maximal acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Diese Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege:
- 7 Doppelzimmer, für 14 Bewohnerinnen und Bewohner
- Regelmäßige Krankenhausseelsorge
- Grundpflegerische und medizinische Behandlungspflege
- Privater Telefonanschluss sowie eine 24 Stunden Schwesterrufanlage in allen Zimmern
- Internetnutzung und Klienten-WIFI
- Aufenthaltsraum und Wohnküche
- Speisesaal, auch für individuelle Essen geeignet
- Räumlichkeiten für private Feiern auf Anfrage
- Überleitung in ambulante- oder vollstationäre Weiterversorgung gruppenintern möglich
- Weiterbehandlung im gruppeninternen Krankenhaus möglich
Wann haben Sie Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz:
- nach vorangegangenem Krankenhausaufenthalt
- vor der Überleitung in eine Pflegeeinrichtung
- vor der Überleitung in die Häuslichkeit mit ambulanten Pflegedienst
- Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in Anspruch nehmen
- Bei Verhinderung der Pflegeperson durch eigene Erkrankung, Urlaub oder aus persönlichen Gründen
- Verschlechterung des Gesundheitszustands, der eine häusliche Pflege nicht mehr zulässt
- Zeitlich begrenzte Pflegebedürftigkeit bspw. nach Operationen
- Während erforderliche Umbauarbeiten zur häuslichen Pflege ausgeführt werden
Die Pflegekassen bezuschussen die anfallenden Pflegekosten für Menschen ab dem Pflegegrad 2 mit einem Pauschalbetrag für bis zu 28 Tage im Jahr. Das gilt auch für Menschen, die durch Krankheit oder Unfall plötzlich pflegebedürftig werden und auf Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege angewiesen sind.
Für eine Beratung zur Kostenübernahme und Ihrer Eigenbeteiligung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.