AMEOS Gruppe

Geänderte Besuchsregelung

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, Angehörige, Verwandte und Freundinnen und Freunde unserer Bewohnerinnen und Bewohner,

Besuche sind mit Einschränkungen und unter strikter Einhaltung eines Hygienekonzeptes und bestimmter Regeln (siehe nachfolgend) möglich.

Alle Besucherinnen und Besucher werden ausdrücklich darum gebeten, ihren Besuch zuvor auf dem entsprechenden Bereich telefonisch anzumelden. Sollte die Rufnummer des Bereiches nicht bekannt sein, ist diese über die Telefonzentrale unter 05768/810 zu erfragen.

Zum Besuchstermin melden Sie sich zwingend telefonisch vor Betreten des Geländes (vom Parkplatz aus) bei der Ihnen genannten Telefonnummer an. Sie werden von einem Mitarbeitenden empfangen. 

Alle Besucher*innen müssen vor Betreten der Einrichtung entweder in der Einrichtung durch einen Schnelltest abgestrichen werden oder aber Sie bringen einen gültigen Nachweis einer offiziellen Teststelle mit, der nicht älter als 24 Std. sein darf. Neben den Daten zur Person wird auch der Impfstatus von Besuchern kontrolliert und dokumentiert sowie die Körpertemperatur gemessen.

Aufgrund behördlicher Anordnung müssen alle Besucherinnen und Besucher unmittelbar vor dem Besuch in einem Besucherfragebogen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten, Ihre Adress- und Kontaktdaten hinterlassen und Ihre Eintritts- und Austrittszeiten in der Einrichtung auf dem Besucherfragebogen eintragen.

Das ausgefüllte Formular wird von der Einrichtung aufbewahrt und laut Datenschutzrichtlinie nach 4 Wochen vernichtet. Die Datenschutzrichtlinie können Sie einsehen / wird Ihnen auf Wunsch mitgegeben. 

Vollständig geimpfte Besucherinnen und Besucher unterliegen nicht der Maskenpflicht in der konkreten Besuchssituation zu der vollständig geimpften besuchten Person. Zum Schutz aller Personen bitten wir darum, während der Besuchszeit eine Maske zu tragen und auf jeden Fall den Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen einzuhalten. 

Eine Händedesinfektion wird vor und nach dem Bewohnerbesuch durchgeführt. 

Nach dem Besuch informieren Sie bitte die Mitarbeitenden, die Ihre Austrittszeit erfassen und führen dann zum Eigenschutz eine Händedesinfektion durch. 

Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher für eine Person richtet sich nach der für den Landkreis Minden-Lübbecke gültigen CoronaSchV (bei Inzidenzen über 350 Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte / nicht genesene Personen). 

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen - Sie tragen so vorbeugend dazu bei, die Ausbreitung der Corona-Infektion in Deutschland zu verringern und wünschen Ihnen vor allem beste Gesundheit.


Ihre Einrichtungsdirektion

Adresse:
AMEOS Eingliederung Gut Neuhof Petershagen
Neuhof 5
D-32469 Petershagen
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