Neue Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023
Wir sind für Sie da
Sehr geehrte Besuchende, Patientinnen und Patienten,
ab dem 1. März 2023 fallen fast alle Test- und Maskenpflichten weg. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern, aufgrund der stabilen Infektionslage, verständigt. Einige Ausnahmen gelten für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesuchende.
- Maskenpflicht Besucherinnen und Besucher: Bitte tragen Sie weiterhin im gesamten Gebäude eine FFP2-Maske (Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen).
- Maskenpflicht Patientinnen und Patienten: Mit Symptomen einer Atemwegs- oder COVID-Infektion sind Sie weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen (Mund-Nasen-Schutz nur ausreichend, wenn FFP2 aus klinischen Gründen nicht möglich).
- Testungen Besucherinnen und Besucher: Ab dem 1. März 2023 ist keine Testung mehr erforderlich.
- Testungen Patientinnen und Patienten: In der Notaufnahme, bei elektiven Eingriffen sowie stationären Aufnahmen wird ein Antigen-Schnelltest und bei positivem Ergebnis ein PCR-Test durchgeführt.
- Besuche auf der Intensivstation sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Besuche von COVID-Patientinnen und -Patienten sind weiterhin nicht möglich. Ausnahmen gelten nach ärztlicher Rücksprache sowie bei Kindern, die stationär behandelt werden.
Wir wünschen Ihnen vor allem Gesundheit!