Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen
Wir sind für Sie da
Sehr geehrte Besuchende, Patientinnen und Patienten,
aktuell besteht eine Maskenpflicht bei Symptomen einer Atemwegs- oder COVID-Infektion und grundsätzlich eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie folgende Regelungen:
- Maskenpflicht: Mit Symptomen einer Atemwegs- oder COVID-Infektion sind Sie weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen (Mund-Nasen-Schutz nur ausreichend, wenn FFP2 aus klinischen Gründen nicht möglich).
- Maskenempfehlung: Bitte tragen Sie weiterhin eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
- Testungen: Werden bei stationärer Aufnahme durchgeführt.
- Zutrittsverbot fürBesucherinnen und Besucher bei positivem COVID-19-Test oder Kontakt zu positiv getesteten Personen während der letzten 5 Tage.
- Besuche auf der Intensivstation sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Besuche von COVID-Patientinnen und -Patienten sind weiterhin nicht möglich. Ausnahmen gelten nach ärztlicher Rücksprache sowie bei Kindern, die stationär behandelt werden.
Wir wünschen Ihnen vor allem Gesundheit!