Die Tagesstätte der AMEOS Eingliederung Osnabrück ist eine teilstationäre Einrichtung für seelisch behinderte und psychisch kranke Menschen. Sie erbringt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vom 18 bis zum 60 Lebensjahr, Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 53ff. SGB XII in Verbindung mit § 33 und § 55ff SGB IX. Nicht aufgenommen werden Menschen mit einer primären Suchterkrankung oder einer wesentlichen geistigen Behinderung.
Die Tagesstätte verfügt über 50 Plätze und befindet sich in zwei eigenständigen Gebäuden auf dem Gelände des AMEOS Klinikum Osnabrück.
Sie kommen zu uns, wenn
- Sie bei der Organisation einer sinnvollen Tagesstruktur Unterstützung benötigen
- Sie Gemeinschaft erleben wollen
- Sie beim Aufbau sozialer Kontakte Hilfe brauchen
- Sie ihre lebenspraktischen Kompetenzen erhalten, ausbauen oder stabilisieren möchten
- Sie bei der Entwicklung und Planung beruflicher Perspektiven Unterstützung benötigen
- Sie ihre Arbeitsfähigkeiten verbessern wollen
Betreuungs- und Förderangebote
- begleitende Hilfe zum Besuch der Tagesstätte
- lebenspraktische, handwerkliche und gestalterische Tätigkeiten
- Training sozialer Kompetenzen
- Reflektionsgespräche am Arbeitsplatz
- Einzelgespräche
- Gruppenaktivitäten wie: Projektarbeit, Gesprächsgruppen, kognitives Training, ausdruckszentriertes Arbeiten, Stabilisierungsgruppe, Freizeitgruppe
- Unterstützung im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten
- kompensatorische Hilfen zur Vermeidung krankheitsbedingter Krisen
- Kontaktvermittlung zu professionellen und nicht professionellen Hilfen
- Belastungserprobung in den Servicebetrieben des Krankenhauses als Vorbereitung beruflicher Rehabilitation
- Kontaktanbahnung und Vermittlung in weiterführende berufliche Maßnahmen
Die Angebote werden je nach individueller Zielsetzung des Teilnehmers eingesetzt.
Anmeldung
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch. Darüber hinaus kann auch ein Probetag vereinbart werden.
Einzugsgebiet ist die Stadt Osnabrück. Interessenten aus dem Landkreis Osnabrück können aufgenommen werden, wenn sie selbstständig die Tagesstätte erreichen können. Die entstehenden Kosten werden in der Regel nach Antragstellung vom zuständigen Sozialamt übernommen.
Für die Kostenübernahme werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Bewilligung des Besuchs einer Tagesstätte
- ärztliche Stellungnahme
- pädagogische Stellungnahme
Die Beantragung kann über die Tagesstätte erfolgen.