Was versteht man unter Eingliederungshilfe?
Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und den damit verbundenen Aufgaben und Leistungen legen wir großen Wert auf die Akzeptanz, das Verständnis und die Wertschätzung im Umgang mit Personen, die psychische Erkrankungen oder Behinderungen haben. Trotz individueller Einschränkungen aufgrund von Krankheiten nehmen wir die Bedürfnisse und Ziele der leistungsberechtigten Personen ernst. Unser Handeln zielt darauf ab, die Lebensqualität von psychisch kranken Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und besonderen Verhaltensweisen zu erhalten und gegebenenfalls zu verbessern.
Allgemein

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