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Die endoskopische Untersuchung

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Aktuelle Informationen

Wir heißen alle Besucherinnen und Besucher täglich von 8–20 Uhr herzlich willkommen, weitere Informationen zu Besuchszeiten finden Sie hier. Über aktuelle Hygiene-Maßnahmen für Besuchende informieren wir Sie hier.

Was Sie wissen sollten

Vor jeder endoskopischen Untersuchnung werden Sie als Patientin oder Patient über den Untersuchungshergang und das damit verbundene Komplikationsrisiko aufgeklärt – wie bei jedem Eingriff, bei dem Verletzungen entstehen können oder bei dem Medikamente verabreicht werden. In der Regel erhalten Sie dabei auch einen Aufklärungsbogen mit schriftlichen Informationen. Bitte lesen Sie sich diesen in Ruhe und gründlich durch. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie bitte bei unseren Ärzten und Ärztinnen nach. Anschließend müssen Sie den Bogen unterschreiben, Sie geben damit Ihr Einverständnis zu der Untersuchung. Bei Patientinnen und Patienten, die nicht aufgeklärt wurden, oder die die Einverständniserklärung nicht unterschrieben haben, darf keine endoskopische Untersuchung durchgeführt werden.

Worauf Sie achten müssen

Bei allen Untersuchungen, die mit einem Blutungs- oder Verletzungsrisiko einhergehen, muss zuvor die Blutgerinnung überprüft werden. Die Thrombozytenzahl sollte über 50.000/µl, der Quick-Wert über 50 % liegen. Die entsprechenden Laborwerte sollten nicht älter als 7-14 Tage sein.

Diese Medikamente müssen Sie absetzen oder ersetzen

Gerinnungshemmende Medikamente, beispielsweise Marcumar oder Aspirin, müssen mehrere Tage vor der Untersuchung abgesetzt oder durch andere Medikamente, beispielsweise subkutane Thrombosespritzen, ersetzt werden. In diesem Fall müssen zwischen der letzten Gabe und der endoskopischen Untersuchung mindestens 12 Stunden liegen. 

Bei Aspirin oder einem ähnlichen Medikament ist eine Umstellung auf ein anderes Medikament meistens nicht erforderlich. Aspirin und andere Thrombozytenaggregationshemmer sollten mindestens drei Tage vor der Untersuchung abgesetzt werden.

Patientinnen und Patienten, die eine Störung der Blutgerinnung haben, ohne Medikamente einzunehmen (Bluter), müssen vor der Untersuchung die fehlenden Gerinnungsfaktoren oder eine Bluttransfusion erhalten.

Bitte machen Sie Angaben über:

  • alle Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, die bei Ihnen bekannt sind
  • Allergien gegen Medikamente, vor allem gegen Antibiotika und lokale Betäubungsmittel
  • frühere Operationen am Magen-Darm-Trakt
  • bestehende Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • bestehende chronische Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV
  • bestehende Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems und der Lunge
  • bestehendes Glaukom (grüner Star)

Bei akuten Notfällen, beispielsweise wenn bei einer akuten Magenblutung eine sofortige Blutstillung erforderlich ist, um das Leben der Patientin oder des Patienten zu retten, muss selbstverständlich auf eine vorausgehende (Labor-)Diagnostik und weitere Abfragen verzichtet werden.

Die gesetzliche Betreuungsperson entscheidet

Einige Patientinnen und Patienten sind nicht selbst einwilligungsfähig, beispielsweise Kinder und bewusstlose oder demente Patientinnen und Patienten. In diesem Fall muss vom Vormundschaftsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden. Dieser wird anstelle der Patientin oder des Patienten über die Untersuchung aufgeklärt und kann für ihn einwilligen. Voraussetzung hierfür ist, dass die vom Gericht ausgestellte Betreuungsurkunde vorgelegt wird.

Vorbereitung auf endoskopische Untersuchungen

Vor der Magenspiegelung

Vor einer Magenspiegelung dürfen Sie mindestens zwölf Stunden nichts gegessen und sechs Stunden vorher nichts getrunken haben. Müssen Sie lebenswichtige Medikamente einnehmen, dürfen Sie diese am Morgen mit etwas Wasser nehmen, der Abstand zur Untersuchung sollte jedoch mindestens zwei Stunden betragen.

Vor der Darmspiegelung

Ein gut vorbereiteter Darm ist die Voraussetzung für eine aussagekräftige Koloskopie. Stuhl- und Flüssigkeitsreste machen eine Feinbeurteilung der Dickdarmschleimhaut unmöglich. Je nachdem welche Methode angewendet ist, müssen Sie ein Abführmittel, gelöst in mehreren Litern Flüssigkeit, trinken. Um den gewünschten Effekt zu erzielen, muss die Einnahme meist innerhalb einer gewissen Zeit erfolgen.

Beginn am Tag vor der Untersuchung

Die Abführmaßnahmen beginnen einen Tag vor der geplanten Untersuchung. Falls möglich, sollte die Patientin oder der Patient während der Abführmaßnahmen herumlaufen und nicht im Bett liegen. Das Abführen beginnt in den meisten Fällen, wenn etwa die Hälfte der Abführlösung getrunken ist. Bei Problemen können Abführmaßnahmen durch ein Klysma oder einen Einlauf erleichtert werden.

Tee und Wasser erlaubt

Neben den Abführlösungen und nach Beendigung der Abführmaßnahmen sind Tee oder Mineralwasser erlaubt und empfohlen. Eine ausreichende Abführmaßnahme ist daran zu erkennen, dass der Stuhl ungefärbt ist und keine festen Bestandteile mehr aufweist. Am Untersuchungstag selbst bleibt die zu behandelnde Person nüchtern, darf aber ihre oder seine Medikamente einnehmen.

Für eine Enddarmspiegelung müssen Sie nicht nüchtern sein. Vor der Untersuchung wird zur Reinigung des Enddarms ein Klysma verabreicht.

Nach der Untersuchung

Je nach Untersuchungsart und Verlauf wird anschließend über weitere Maßnahmen entschieden.

Die meisten Patientinnen und Patienten erhalten während der Untersuchung kurzwirksame Beruhigungs- und Schmerzmittel, die das Reaktionsvermögen verlangsamen. Deswegen sollten Sie nach der Untersuchung ruhen und an diesem Tag nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Lassen Sie sich nach ambulanten Untersuchungen abholen oder fahren Sie mit dem Taxi nach Hause.

Komplikationen vorbeugen

Nach bestimmten Eingriffen, vor allem nach Leberpunktionen, nach einer Bauchspiegelung oder einer Untersuchung der Gallengänge, müssen Sie in der Regel mehrere Stunden ruhig liegen und dürfen nichts essen und trinken, um keine Blutungen und Komplikationen zu riskieren. Bitte nehmen Sie diese Anweisungen ernst, auch wenn Sie sich wohl fühlen.

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