Ihre unabhängigen Ansprechpartner
Oft wünschen sich Patientinnen und Patienten während ihres Krankenhausaufenthaltes in unseren Klinika einen Gesprächspartner zur Lösung von kleinen oder großen Problemen. Dabei ist ein Ansprechpartner hilfreich, der sich direkt und unbürokratisch für eine rasche Lösung einsetzt. Als Patientenfürsprecher möchten wir Ansprechpartner für Sie sein. Mit den klinikinternen Abläufen und hier tätigen Mitarbeitenden sind wir bestens vertraut. Als Ehrenamtliche sind wir nur den Patientinnen und Patienten verpflichtet. Die Patientenfürsprecher unterstehen nicht der Leitung des Krankenhauses und sind nicht an deren Weisungen gebunden. Diese unabhängige Stelle verpflichtet zur unparteiischen, objektiven Lösung der uns übertragenen Aufgaben.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen Hilfe bieten können und rasch zu einer für Sie zufriedenstellenden Lösung finden.
- Rückfragen im Auftrag der Patientinnen und Patienten beim ärztlichen Personal, beim Pflegepersonal, bei der Verwaltung etc.
- Entgegennahme von Beschwerden
- Lösung von Konflikten
- Entgegennahme und Weiterleitung von Verbesserungsvorschlägen
- Entgegennahme und Weitergabe von Lob und Zufriedenheit
Die Informationen, die Sie uns anvertrauen, unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung selbst nicht in der Lage sein sollten, mit uns direkt Kontakt aufzunehmen, so können sich auch Angehörige oder Vertrauenspersonen an uns wenden.
Unsere Tätigkeit als Patientenfürsprecher ist selbstverständlich kostenlos und für Sie mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Als Ehrenamtler sehen wir uns allein den Interessen der Patientinnen und Patienten verpflichtet. Aufgaben, die bereits durch den Sozialdienst der Klinika abgedeckt werden, übernehmen wir nicht.
Als Patientin oder Patient sind Sie zuerst ein hilfesuchender Mensch, der uns vertraut und auf Unterstützung hofft. Es ist daher unsere Verpflichtung, die Patientinnen und Patienten (und ihre Angehörigen) entsprechend zu beraten, zu informieren und eine allseits zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Unser Auftrag ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung und dem Leitbild der Klinik.
Alle Informationen, die wir erfragen, stehen unter dem absoluten Verschwiegenheitsgebot und werden nur nach vorheriger Zustimmung der Patientinnen und Patienten eingeholt. In bestimmten Situationen wird es jedoch nicht ausbleiben, dass fachdienstlicher Rat eingeholt werden muss. Das geschieht nur mit Einverständnis der Patientinnen und Patienten. Auch hier gilt die absolute Schweigepflicht.