Das AMEOS Klinikum für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Osnabrück ist schwerpunktmäßig zuständig für die Behandlung und, soweit erforderlich, die Sicherung von psychisch kranken Rechtsbrechern aus den Landgerichtsbezirken Osnabrück und Bückeburg. Psychisch kranke Rechtsbrecher sind Menschen, die straffällig geworden sind, jedoch aufgrund ihrer psychischen Störung zum Tatzeitpunkt nicht voll schuldfähig waren.
Sie werden auf Grundlage einer gerichtlich angeordneten Unterbringung gemäß § 63 StGB (Maßregel der Besserung und Sicherung) oder auf strafprozessualer Grundlage (in erster Linie § 126a StPO) aufgenommen.
Diagnostisch handelt es sich um Menschen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen und Störungen, wie z.B. Schizophrenie, schizoaffektive Psychosen, Persönlichkeitsstörungen oder intellektuelle Beeinträchtigungen. Die begangenen Delikte umfassen Gewaltdelikte (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte), Sexualstraftaten, Brandstiftung, Diebstahl und Raub.
Das vorwiegend verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Therapiekonzept umfasst Einzel- und Gruppenbehandlung. Eine indizierte Therapie mit Psychopharmaka wird individuell abgestimmt.
Alle Patienten werden bezugspflegerisch nach einem individuellen Pflegeplan betreut, daneben werden pflegerische Gruppen angeboten, schwerpunktmäßig in den Bereichen lebenspraktische Fertigkeiten und Freizeitgestaltung.
Weiterhin werden ergotherapeutische Maßnahmen, pädagogische Förderung, Sport- und Bewegungstherapie sowie Musik- und Kunsttherapie angeboten.
- Zum Behandlungsteam gehören neben (Fach-)Ärztinnen und -Ärzten Mitarbeitende des psychologen Dienstes, Pflegedienstes, Sozialdienstes und Ergotherapeutischen Dienstes.
Ergänzend sind Pädagoginnen und Pädagogen, Sport- und Bewegungstherapeutinnen und -therapeuten sowie Kunst- und Musiktherapeutinnen und -therapeuten bei der Behandlung tätig. - Vom multiprofessionellen Behandlungsteam werden individuelle Behandlungsziele auf der Basis eines patientenorientierten flexiblen Interventionsmodells in einem Therapieplan definiert.
- Im Behandlungsverlauf wird dieser regelmäßig überprüft und ggf. angepasst, um vorhandene Fähigkeiten (Ressourcen) zu fördern und Defizite soweit wie möglich abzubauen.
Hauptziel der Therapie ist es, Patienten zu befähigen, ein deliktfreies Leben in einem für sie geeigneten sozialen Umfeld zu führen.
- Hierzu werden Patienten in Abhängigkeit vom aktuellen Behandlungsstand im Verlauf des Aufenthalts Lockerungen gewährt, z.B. zeitlich fest gelegte begleitete und unbegleitete Ausgänge, Urlaube. Diese bieten Gelegenheit zur Erprobung außerhalb der Einrichtung.
- Die Behandlung im Maßregelvollzug geschieht in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Strafvollstreckungskammer, Jugendrichter), die über den Therapieverlauf informiert werden und über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug entscheiden.
- Erst nach erfolgreichem Abschluss der letzten, in der Regel mindestens sechs Monate dauernden Erprobungsphase, dem sogenannten „Probewohnen“, bei dem der Patient / die Patientin außerhalb der Forensischen Klinik lebt und arbeitet, erfolgt auf richterlichen Beschluss hin die Entlassung aus dem Maßregelvollzug auf Bewährung.
- Damit sind in aller Regel umfangreiche Auflagen und Weisungen verbunden, z.B. die ambulante Weiterbetreuung in der Forensischen Institutsambulanz (FIA).
In der Mehrzahl der Fälle werden die forensischen Patienten nach ihrer Entlassung durch die Forensische Institutsambulanz weiter behandelt und betreut.
Die Mitarbeitenden stehen in enger Kooperation mit Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, Strafvollstreckungskammer, gesetzlichem Betreuer, Mitarbeitenden in psychiatrischen Wohnheimen sowie Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
In regelmäßig statt findenden Fallkonferenzen wird mit dem Patienten / der Patientin und allen an der Nachsorge Beteiligten der ambulante Therapieverlauf reflektiert, ggf. werden Änderungen vorgenommen.
Zu den wichtigsten Zielen dieser intensiven Zusammenarbeit gehören die frühzeitige Erkennung psychischer Veränderungen und drohender Krisen, um somit einer möglicherweise damit einhergehenden erneuten Delinquenz vorzubeugen.