Ab dem 1. März 2023 entfallen alle Zugangskontrollen für Besuchende in den AMEOS Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Besucherzahl und Besuchszeiten werden ebenfalls nicht mehr limitiert. Für einen Besuch ist keine Testung vorab mehr erforderlich. Eine konsequente FFP2-Maskenpflicht für alle Besuchenden gilt jedoch weiterhin bis zum 7. April. 


„Wir begrüßen die schrittweisen Lockerungen für die Gesundheitseinrichtungen in Schleswig-Holstein. Sie entlasten nicht nur Angehörige und Patientinnen und Patienten, sondern auch unsere Mitarbeitenden“, erklärt Hans-Jürgen Andresen, Krankenhausdirektor der AMEOS Klinika Oldenburg und Fehmarn. „Besuch hat einen nachgewiesenen positiven Effekt auf die Genesung und den Verlauf der medizinischen Behandlung, den wir nun wieder mehr nutzen können“, ergänzt der Krankenhausdirektor der AMEOS Klinika Eutin und Middelburg, Franz Loose. Die stabile Infektionslage lasse diese Lockerungen zu – auch wenn die bundesweiten Regelungen erst am 7. April fallen, so die Krankenhausdirektoren.
 

Foto: AMEOS