Eine kleine Ergänzung in § 40 des fünften Sozialgesetzbuchs hat große Auswirkungen für pflegende Angehörige. Denn sie werden darin bestärkt, eine stationäre Rehabilitation zu beantragen, wenn sie durch Pflege eines Familienmitgliedes an ihre Grenzen kommen. Diplom-Sozialarbeiterin Susanne Lessing erklärt, warum noch immer so wenige davon wissen und wie man eine Reha beantragt.

Pflegende Angehörige haben aufgrund ihrer familiären Situation häufig keine Möglichkeit, ambulante Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb wurde für sie der Anspruch geschaffen, auf ärztliche Verordnung und mit Genehmigung der Krankenkasse auch dann stationäre Rehabilitation zu erhalten, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Rehabilitationseinrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken- und Pflegekasse die Betreuung organisieren. So einfach beschreibt es das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Webseite.

Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige

Leider ist diese neue gesetzliche Regelung noch immer wenig bekannt bei denen, die davon profitieren sollen: den pflegenden Angehörigen. Denn die Regelung versteckt sich in einer Ergänzung zum § 40 des fünften Sozialgesetzbuches und ist wiederum nur ein Teilaspekt des Pflegepersonalstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Dieses sieht vor allem eine umfangreiche Entlastung des Pflegepersonals in Kliniken und Pflegeeinrichtungen vor und damit einhergehend eine Verbesserung der Pflegesituation für Patienten und für pflegebedürftige Menschen.

Bereits im Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) 2013 wurde verankert, dass pflegende Angehörige eher berücksichtigt werden sollen, wenn Vorsorge oder Rehabedarf besteht.Mit dem neuen Gesetz haben pflegende Angehörige nun Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation, selbst wenn aus medizinischer Sicht eine ambulante Rehabilitationsbehandlung ausreichend wäre. Dies soll pflegende Angehörige entlasten und die Organisation der Pflege erleichtern.

Das Gesetz stärkt somit auch das seit 2012 bestehende Rehabilitationskonzept Ratzeburger Modell der Rehabilitationsklinik für pflegende Angehörige im AMEOS Reha Klinikum Ratzeburg. 

Reha beantragen: So geht’s

Der Antrag zur Rehabilitationsbehandlung kann über Haus- oder Facharzt  gestellt werden. Alle Arztinformationen und Musterformular kann man einfach telefonisch bestellen beim Team des Belegungsmanagements im AMEOS Reha Klinikum Ratzeburg unter +49 (0)4541 13-3800. Dort werden auch alle weiteren Fragen rund um die Beantragung einer Reha mit oder ohne Begleitperson beantwortet.