Beratung
Beratung & Unterstützung zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung
Sie möchten für Ihr Lebensende gut vorsorgen?
Wir alle wissen nicht, welche gesundheitlichen Belastungen mit dem Alter auf uns zukommen. Wenn wir selbst nicht (mehr) für uns entscheiden können, möchten wir aber trotzdem so behandelt werden, wie es unseren Lebenseinstellungen entspricht.
Für dieses wichtige Thema erhalten Sie bei uns Beratung und Unterstützung bei der Erstellung individueller Vorsorgedokumente wie einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht.
Für den Fall, dass Sie nicht (mehr) verantwortlich Entscheidungen treffen können, bekommen neben den schriftlichen Festlegungen bekommen Gespräche mit Vertrauenspersonen eine entscheidende und bindende Bedeutung.
- In einer Patientenverfügung können Festlegungen zu Ihren Behandlungswünschen, zur Pflege und Versorgung getroffen werden. So wird Ihr Wille verdeutlicht und ihm nochmals Nachdruck verschafft. Die Festlegungen der Patientenverfügung greifen erst, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
- Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihre Vertrauensperson als Ihre rechtliche Stellvertretung. Dieser kommt beispielsweise die Aufgabe zu, Ihre Wünsche aus einer Patientenverfügung zur Geltung zu bringen.
- Fehlt die Einwilligungsfähigkeit, kann keine Patientenverfügung erstellt werden. Die rechtliche Stellvertretung kann aber den mutmaßlichen Patientenwillen in einer Vertreterdokumentation schriftlich niederlegen.
- Mit einem Dokument für den Notfall können Sie für eine akute lebensbedrohliche Krise festlegen, ob Sie beispielsweise wiederbelebt werden wollen. Ist rasches Handeln erforderlich, fehlt die Zeit ausführliche Patientenverfügungen zu lesen.
- Sind Vorsorgedokumente bereits vorhanden, kann der Wunsch bestehen diese fortzuschreiben oder abzuändern. Vielleicht haben sich Ihre Vorstellungen zur Behandlung und Pflege geändert.
- Der Aufbewahrungsort und die Anwendung der Vorsorgedokumente im Bedarfsfall werden individuell erörtert.
Beratungskosten
Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der Beratung. Für stationäre Patientinnen und Patienten und deren Angehörige ist die Beratung kostenfrei.
Bewohnende stationärer Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe können die Beratung über die gesetzliche Krankenkasse finanziert bekommen, soweit die GVP-Beratung von der Einrichtung angeboten wird.
Weitere Beratungsstellen
Neben der medizinischen Behandlung unserer Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung bieten wir ergänzend die Möglichkeit einer psychoonkologischen Beratung an. Für viele Menschen ist es hilfreich, wenn sie sich genauer mit ihrer Erkrankung und den möglichen vielfältigen körperlichen und seelischen Auswirkungen auseinandersetzen.
Wir möchten Ihnen und - wenn Sie wünschen - auch Ihren Angehörigen Informationen und Hilfestellung bei der Bewältigung der Diagnose und der nötigen Behandlung oder bei der Suche nach für Sie persönlich passenden unterstützenden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität geben.
Die Gespräche finden nach Vereinbarung selbstverständlich vertraulich und in einem geschützten Rahmen statt.
Für einen ersten Kontakt oder zur Terminvereinbarung sprechen Sie einfach die Pflegenden oder Ärzte/Ärztinnen Ihrer Station an.
Da oft die eigentliche Auseinandersetzung mit der Erkrankung erst nach der Entlassung beginnt, ist das Angebot auch für Patienten nach ihrem stationären Aufenthalt oder ambulante Patienten gedacht.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Andrea Eisenhardt-Behring & Martina Möllers
Eine Krebsdiagnose geht für viele Menschen mit einer großen Verunsicherung einher. Sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Angehörige kann die Erkrankung eine große Belastung darstellen.
Das Team der Krebsberatung im Münsterland (KiM) e.V. bietet mit psychoonkologisch ausgebildeten Beratungsfachkräften Unterstützung für Betroffene und Angehörige.
Die Beratungen finden persönlich im Gesundheitshaus in Münster sowie in der Region Münsterland, wie z.B. hier im AMEOS Klinikum Warendorf statt. Auch telefonische Beratungen und Videoberatungen sind möglich. Neben der Entwicklung von Strategien zur Krankheits- und Krisenbewältigung, können Betroffene und Angehörige Entlastungsgespräche, Unterstützung zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen, sozialrechtliche Informationen sowie psychoonkologische Begleitung in Anspruch nehmen.
In den Beratungen können sehr unterschiedliche Themen und Belastungen bearbeitet werden: Wie gehe ich mit meinen Ängsten, meinem veränderten Körpergefühl, meiner Partnerschaft um? Wie spreche ich mit meinen Kindern über die Erkrankung? Wie sichere ich meinen Arbeitsplatz und mein Einkommen? Welche sozialrechtlichen Leistungen können meine Situation entlasten? Zu diesen und vielen weiteren Fragen wird in Beratungsgesprächen unterstützt, um die Lebensqualität der erkrankten Menschen und deren Angehörigen zu verbessern.
Bei Bedarf werden weitere Hilfen vermittelt. Bei einer Beantragung von Sozialleistungen unterstützt das Team der Krebsberatungsstelle auch praktisch beim Ausfüllen von Formularen.
Die Beratungen sind für Ratsuchende kostenfrei und vertraulich.