Entlassmanagement
Ein strukturierter Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Behandlung, Rehabilitation oder Pflege ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen medizinischen Versorgung. Ziel unseres Entlassmanagements im AMEOS Klinikum Warendorf ist es, für unsere Patientinnen und Patienten eine lückenlose und möglichst reibungslose Anschlussversorgung sicherzustellen.
- Gesetzliche Grundlage des Entlassmanagements
Mit dem Rahmenvertrag Entlassmanagement gemäß § 39 Abs. 1a SGB V ist das Entlassmanagement fester Bestandteil der Krankenhausbehandlung. Bei bestehendem Versorgungsbedarf organisieren wir alle notwendigen Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthalts. - Der individuelle Entlassplan
Zentrales Element des Entlassmanagements ist der persönliche Entlassplan. Darin werden der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt sowie alle erforderlichen Maßnahmen geplant und dokumentiert. Die Erstellung erfolgt in enger, fachübergreifender Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen und unserem Sozialdienst. - Organisation der Anschlussversorgung
Bei Bedarf nehmen die Mitarbeitenden des Sozialdienstes oder der Pflegeüberleitung frühzeitig Kontakt zu den nachversorgenden Leistungserbringern auf. Dazu zählen unter anderem Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, Reha-Einrichtungen sowie ambulante oder stationäre Pflegeangebote. Ziel ist eine nahtlose Weiterbehandlung nach der Krankenhausentlassung. - Zusammenarbeit mit den Krankenkassen
Die Kooperation mit den Krankenkassen ist im Rahmen des neuen Entlassmanagements weiter gestärkt worden. Auch die Krankenkassen wirken aktiv und zielgerichtet an der Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterversorgung mit. - Erweiterte Leistungen für Patientinnen und Patienten
Zur Entlastung unserer Patientinnen und Patienten können im Rahmen des Entlassmanagements unmittelbar benötigte Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße, Heil- und Hilfsmittel sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für bis zu sieben Tage ausgestellt werden. - Einverständniserklärung und Entlassungsbrief
Voraussetzung für die erweiterten Maßnahmen des Entlassmanagements ist eine schriftliche Einverständniserklärung, die Ihnen bei der Aufnahme ausgehändigt wird. Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie einen ausführlichen Entlassungsbrief mit allen relevanten Informationen für die Weiterbehandlung, einer Übersicht Ihrer aktuellen Medikation sowie den Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner im Krankenhaus.