Steigende Infektionszahlen machen erneut massive Einschnitte in das alltägliche Leben nötig; dennoch sieht die Landesregierung Baden-Württemberg von weiteren Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen ab. Zu groß ist die Gefahr der sozialen Isolation, wie Frau Cornelia Eppler, Einrichtungsdirektorin der AMEOS Pflegeeinrichtungen Meßstetten und Winterlingen, aus eigener Erfahrung berichtet: „Während der ersten Welle haben wir gesehen, welche erheblichen Auswirkungen Besuchsverbote und -einschränkungen auf die Bewohner*innen von Pflegeheimen und ihre An- und Zugehörigen hatten.“

Die Hygienemaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen werden seit Beginn der Pandemie stets an dem aktuellen Infektionsgeschehen ausgerichtet und laufend überprüft. Cornelia Eppler zeigt sich optimistisch, dass „wir weiterhin die für unsere Bewohner*innen so wichtigen Besuche von An- und Zugehörigen ermöglichen können. Ich appelliere jedoch an alle Beteiligten, sich jederzeit und verbindlich an die geltenden Hygieneregeln zu halten.“

Gemäß der Landesverordnung Baden-Württemberg vom 15.12.2020 ist bis auf Weiteres ein Patientenbesuch nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis oder einer FFP-2 Maske möglich.

Folgende Maßnahmen gelten derzeit in den AMEOS Pflegeeinrichtungen Meßstetten und Winterlingen:

  • Betreten Sie das Pflegeheim unter keinen Umständen, wenn Sie in den letzten 14 Tagen in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person standen oder wenn Sie folgende Symptome an sich feststellen: Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns.
  • Bei allen Besucher*innen wird am Eingang Fieber gemessen.
  • Desinfizieren Sie vor dem Besuch gründlich Ihre Hände.
  • Tragen Sie während des gesamten Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) bzw. eine FFP-2 Maske. Überprüfen Sie regelmäßig die korrekte Passform des MNS.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Vermeiden Sie nach Möglichkeit auch nahen Kontakt zu Ihren Angehörigen.
  • Leisten Sie den Anweisungen des Personals stets Folge.

Einrichtungsleitung dankt für Unterstützung

Die Anwendung der Hygieneregeln muss stets und verbindlich gewährleistet sein, wie Cornelia Eppler betont: „Dies dient sowohl dem eigenen Schutz als auf dem Schutz unserer oft hochbetagten Bewohner*innen. Wir stehen in der Pflicht, diese uns anvertrauten Risikogruppen bestmöglich zu schützen. Daher bedanke ich mich bei allen Bewohner*innen, Mitarbeitenden und nicht zuletzt den Angehörigen für ihre Kooperation und ihre Besonnenheit. Viele Besuche werden derzeit durch lange Telefonate ersetzt – ich hoffe, dass diese kontaktlose Beziehungspflege weiterhin genutzt wird.“