Nach Operationen (Anschlussheilbehandlung):
Sie stellen noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse (mit Hilfe des Sozialdienstes) oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Medizinische Rehabilitation:
Den Antrag stellen Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt, der die Reha-Maßnahmen bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger beantragt.
Im weiteren Verlauf nimmt Ihre Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger mit uns Kontakt auf und vereinbart einen Termin zur Aufnahme zur ambulanten Rehabilitation. Sie werden dann umgehend von uns über Ihren ersten Termin und den Ablauf der Rehabilitation informiert.
Privat Versicherte:
Sie benötigen eine Genehmigung von Ihrer privaten Krankenkasse und/oder Beihilfestelle. Eine entsprechende Verordnung erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt.