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Kerstin Fänger


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Mit der Sozialberatung unterstützen wir Patientinnen und Patienten bei der Vorsorge für das Leben nach der Reha. Wir beraten sie, wie sie ihren Beruf weiterführen können, unterstützen bei der Organisation pflegerischer oder medizinischer Anschlussversorgung zu Hause und beraten sie auch bei der Finanzierung, falls Kosten für Pflege und Hilfsmittel das Einkommen übersteigen. Das Angebot des Sozialdienstes unterstützt bei der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratung des Sozialdienstes ist dabei abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Umständen des Patienten oder der Patientin. Im Allgemeinen zielt die Beratung des Sozialdienstes darauf ab, bei der Verbesserung der Lebensqualität, der Unabhängigkeit und der Rehabilitation zu unterstützen.

„Hilfe zur Selbsthilfe“ von Mensch zu Mensch

Neben dem gesundheitlichen Aspekt einer Erkrankung können auch persönliche, soziale, berufliche oder wirtschaftliche Probleme auftreten. Der Sozialdienst unterstützt bei diesem Anliegen. Bei Fragen und Problemen, die während des Rehabilitationsaufenthalts auftreten können, stehen wir gerne zur Verfügung. Wir unterstützen, vermitteln und beraten die Patientinnen und Patienten bei ihren Anliegen. 

Unterstützung für die Rückkehr in Ihren Alltag

In der Sozialberatung bereiten wir unsere Rehabilitanden darauf vor, in ihr normales Leben zurückzukehren, sei es in die Familie oder den Beruf. Unser Hauptziel ist es, ihnen Werkzeuge zur Selbsthilfe zu geben. Wir informieren sie über Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung und unterstützen sie bei der Suche nach Hilfe nach dem Aufenthalt in der Klinik. Außerdem stehen wir ihnen bei Fragen zum Sozialrecht zur Seite und bieten entsprechende Beratung an.

Wir bieten individuelle Beratung bei:

  • Aufklärung über finanzielle Ansprüche (z.B. Übergangsgeld)
  • Beratung zum Schwerbehindertenrecht (Unterstützung bei der Antragsstellung)
  • Beratung und Antragsstellung für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, etc.
  • Vermittlung an weitere Beratungsstellen bezüglich Alters- und Erwerbsminderungsrente
  • Klärung individueller sozialrechtlicher Fragen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung sowie deren Beantragung (z.B. stufenweise Wiedereingliederung, qualifizierende Maßnahmen)
  • Kontakte zu Kostenträgern (DRV, Gespräche zu weiterführenden Maßnahmen mit der Berufsgenossenschaft)
  • Kontaktherstellung zu beruflichen Rehabilitationsanbietern
  • Beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Möglichkeiten eines früheren Rentenanspruchs
  • Anamnese des häuslichen Umfeldes
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung
  • Organisationsunterstützung ambulanter Dienste (z.B. Hausnotrufe, spezielle Betreuungsangebote,ambulante Pflegedienste, Essen auf Rädern)
  • Hilfestellug bei der Suche von Heimplätzen oder Tagespflegeeinrichtungen
  • Kontaktvermittlung zu Beratungs- und Koordinationsstellen
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