AMEOS Ost. Ab 1. März 2023 fallen fast alle Test- und Maskenpflichten weg. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern, aufgrund der stabilen Infektionslage, verständigt. Einige Ausnahmen gelten für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesuchende.                          

Masken:

Für Besuchende gilt bis einschließlich 7. April 2023 weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt auch für Begleitpersonen (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).

Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Atemwegs- oder COVID-Infektion sind verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen (Mund-Nasen-Schutz nur ausreichend, wenn FFP2 aus klinischen Gründen nicht möglich).

Für Patientinnen und Patienten in Praxen, Ambulanzen etc., die außerhalb der Kliniken liegen, gilt ebenso bis einschließlich 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht!

Testungen:

Bei Besuchenden ist ab dem 1. März 2023 keine Testung mehr erforderlich.

Bei Patientinnen und Patienten, die sich in eine zentrale Notaufnahme begeben, wird ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Ist dieser positiv, folgt ein PCR-Test. Kommen Patientinnen und Patienten zu einem elektiven Eingriff, wird ebenfalls ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Bei stationären Aufnahmen wird bis auf weiteres täglich mit Antigen-Schnelltests getestet – bei positivem Ergebnis folgt ein PCR-Test und wie bisher, Wiederholungstest via PCR.

Für Patientinnen und Patienten in Praxen, Ambulanzen etc. entfallen die Testungen gänzlich.

In Bezug auf die Isolationspflicht von positivgetesteten Patientinnen und Patienten gibt es keine Änderungen zum bisherigen Vorgehen (RKI-Empfehlung).

Besuchsregelungen:

Es gibt keine Einschränkungen mehr bei Besuchen, was die Zeit und die Anzahl der besuchenden Personen angeht. Ausnahmen gelten auf den Intensivstationen: Dort können Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache wahrgenommen werden. Besuche von COVID-Patientinnen und -Patienten sind weiterhin nicht möglich. Ausnahmen gelten hier nach ärztlicher Rücksprache sowie bei  Kindern, die stationär behandelt werden. Für Besuchende gilt eine FFP2-Maskenpflicht, eine Ausnahme gilt bei Kindern unter 6 Jahren.

Die Einlasskontrollen werden zum 1. März 2023 eingestellt.