Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
 - Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
 - Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
 
Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.
